Kommission stärkt Recht auf faires Gerichtsverfahren

10.03.10

Wer sich vor Gericht verantworten soll, muss zumindest verstehen, was ihm vorgeworfen wird. Deshalb hat die Europäische Kommission heute eine neue Richtlinie vorgeschlagen. Die EU-Staaten sollen verpflichtet werden, Tatverdächtigen einen Dolmetscher oder Übersetzer zur Verfügung zu stellen. Die Richtlinie ist der erste einer Reihe geplanter Schritte hin zu einheitlichen EU-Standards für Strafverfahren. Dank des neuen Vertrags von Lissabon kann die EU die Rechte der Bürger in Übereinstimmung mit der EU-Grundrechtecharta fördern. Die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding sagte dazu: "Unser Ziel ist ein Europa, in dem die Justiz keine Grenzen kennt. Heute tun wir den ersten wichtigen Schritt in diese Richtung. Kein EU-Bürger sollte jemals das Gefühl haben müssen, dass er seine Rechte nur deshalb nicht richtig wahrnehmen kann, weil er nicht in seinem Heimatland lebt."

Ein italienischer Tourist, der an einem Verkehrsunfall in Schweden beteiligt war, darf während der Gerichtsverhandlung nicht mit einem italienischsprachigen Anwalt sprechen; ein polnischer Tatverdächtiger bekommt keine schriftliche Übersetzung der Beweise, die vor einem französischen Gericht gegen ihn verwendet werden – dies sind Beispiele für Hindernisse bei Strafverfahren, die unfaire Urteile zur Folge haben können. Die vorgeschlagene Richtlinie soll den Bürgern der EU-Mitgliedstaaten ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren überall in der EU auch dann sichern, wenn sie die Verfahrenssprache des Gerichts nicht verstehen.

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Quelle: EU Kommission